Autorin: Jenny
Der Vortrag von Dr. Moritz von Rochow, Dozent am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der CAU Kiel, handelte von den völkerrechtlichen
Herausforderungen des Arktischen- und des Antarktischen Ozeans. So stark sich diese Meere geologisch unterscheiden, die Arktis ist als zugefrorenes Meer von Ländern wie Kanada, Alaska (Vereinigte Staaten), Grönland (Dänemark), Norwegen und Russland umgeben, während die Antarktis eine eigene Landmasse beherbergt, die von den Weltmeeren Atlantik, Pazifik und dem Indischen Ozean umschlossen ist, so stark verschieden sind ihre gesetzlichen Regelungen und Länderinteressen. Die Frage um die Besitzansprüche des Nord- und Südpols gestaltet sich als ein stark interdisziplinäres Gebiet, das Aspekte des internationalen Rechts, der globalen Logistik und Güterversorgung, der Militärpolitik, Rohstoffvorkommen sowie des Naturschutzes und der Geologie zu vereinen versucht. Das Thema wurde von Dr. Rochow in die Themenblöcke Arktis, Grönland und Antarktis gegliedert.
Eines meiner größten learnings aus dem Vortrag war ebendieser große Unterschied zwischen den Regelungen der Arktis und der Antarktis. In der Arktis lassen sich die Interessen in den Handelsrouten der Nordwestpassage und der Nordostpassage zusammenfassen sowie die Frage, wem die Meeresböden und die damit enthaltenen Bodenschätze gehören. Diese Handelsrouten sind zurzeit meist zugefroren und das Ringen um den Zugang zu diesen ist insbesondere zukünftige Interessen, falls diese kommend durch längere eisfreie Perioden zugänglicher werden. In diesem Fall ist der Vorteil der beiden Passagen eine deutliche Verkürzung der Fahrtstrecken im Vergleich zu den Bestehenden. Die zwei Kontrahenten im Ringen um die Nordwestpassage sind die Landesbesitzansprüche von Kanada an den arktischen Archipel und das internationale Recht auf Transitdurchfahrt (Art. 38, SRÜ), das das Recht
auf Durchfahrt für beschriebene Meerengen beinhaltet. In der Debatte um die Nordostpassage besteht die ähnliche Situation der Sicht Russlands der Nordseeroute als inneres Gewässer und des globalen Interesses der Transitdurchfahrt. Runtergebrochen geht es in der Frage um den arktischen Meeresboden um die geologischen Definitionen des Submarinen Ridges und der Submarinen Elevation, für dessen Beurteilungen es geologischer Expertise bedarf, und die beschließen, welche Meeresboden-Gebiete welchem Land zugewiesen werden. Im Kontrast zur aktiven Debatte um die Arktis besteht seit Langem der Antarktisvertrag, der eine ausschließliche Nutzung der Gebiete für
friedliche Zwecke regelt und militärische Maßnahmen untersagt. Aus meiner Perspektive als Biologin betrachte ich Ökosysteme automatisch aus der Sicht des Naturschutzes, und das ist auch mein direkter Bezug zu dem Thema. Zudem betrachte ich die schiere Hoffnung auf das Auftauen der Handelsrouten und die weitreichenden Auswirkungen auf die gesamte Natur und das globale Klima sowie die begrenzten Ressourcen dieses Planeten, die mit fortlaufend drastischeren Eingriffen in entlegende Ökosysteme angegangen werden, mit Sorge. Mich hat es insbesondere gefreut, meinen biologisch geprägten Horizont durch die Einblicke in die internationalen Interessen, die der Vortrag mir ermöglicht hat, zu erweitern. Meiner Meinung nach braucht es fundiertes Wissen, z.B.
von ausgebildeten Dozenten, über möglichst viele Bereiche eines solch komplexen Themas, die eben außerhalb der eigenen Expertise liegen, damit die einzelnen Interessen verstanden werden können und um dann zusammenkommen zu können. Dabei sehe ich die größte Herausforderung in dieser Frage, so viele Interessen und Disziplinen miteinander zu vereinen. Dazu gehört für mich die Neigung von Experten, Themen kompliziert zu definieren, sodass der allgemeine Zugang erschwert wird, wie es z.B. in Gesetzen mit Grauzonen oder auch geologischen Definitionen passiert. Als besonders schwieriges Unterfangen gestaltet es sich nun, wenn das bestehende Völkerrecht von Ländern gar nicht erst akzeptiert und gebrochen wird. Berechtigterweise kam die Diskussionsfrage aus dem Publikum, wie gut Meeresschutzgebiete funktionieren, wenn sich in bestimmten Kriegsgebieten nicht einmal an das Völkerrecht gehalten wird. Eine weitere Frage aus dem Publikum, ob es auch andere Interessen für Gebietsansprüche gibt, z.B. zum Schutz von indigenen Völkern, rückte sehr schön ins Licht, dass neben all den lauten Rufen nach Besitzansprüchen von Ländern, Schiffsrouten und weiten wirtschaftlichen Interessen leisere Anliegen völlig untergehen können. Als Verantwortung für das Erbe der zukünftigen Generationen sehe ich die Pflicht, zusammenzuarbeiten, um den Druck für das Einhalten bestehender Gesetze zu erhöhen und somit Menschenrechte zu wahren, Klimaziele einzuhalten, Naturschutzgesetze zu erlassen und zu befolgen, unabhängige Forschung zu ermöglichen.