Autor*in: Anonym
Ein Vortrag von Dr. Moritz von Rochow vom Walther-Schützing-Institut für
internationales Recht – Universität Kiel im Rahmen der Ringvorlesung
„Verantwortung für das Erbe Meer“ im Sommersemester 2026 an der CAU Kiel.
Gedanken, Sichtweisen und Erkenntnisse einer Erdsystemphysikerin
Ein juristischer Vortrag ist doch mal eine interessante Abwechslung zu den sonst ziemlich mathematischen und physikalischen Modulen in meinem Studiengang „Physik des Erdsystems”. Ein etwas außergewöhnlicher Studiengang, der sich mit verschiedensten physikalischen Prozessen vom Erdinneren über Land und Meere bis in die Atmosphäre beschäftigt.
Auf den ersten Blick gibt es keinen direkten Bezug zu juristischen Themen. Aber Gesetze, Absprachen, Regeln und Richtlinien gibt es in allen Bereichen unseres Lebens, wie es Herr Dr. von Rochow gegen Ende seines Vortrags treffend darstellt: Recht soll als Sprache und Werkzeug dienen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt und alle über dasselbe sprechen.
Und so sind in diesem Fall die Polargebiete unserer Erde die gemeinsame Schnittstelle zwischen Jura und Physik des Erdsystems.
In seinem etwa einstündigen Vortrag zeigte Dr. von Rochow einige juristische Beispiele aus den Polarregionen unserer Erde auf. Dabei ging er auf aktuelle und historische Probleme ein und stellte Erfolgsgeschichten und Probleme dar.
Anhand der Besitzansprüche Kanadas wurde deutlich, dass Recht häufig nicht eindeutig ist, sondern Interpretationsspielraum lässt. Ein Thema, mit dem man in der Mathematik und Physik eher selten konfrontiert ist…
Die Inseln nördlich von Kanada gehören zu Kanada, doch wem gehören die Gewässer? Sind es kanadische Hoheitsgewässer oder internationale Gewässer? 1973 erklärte Kanada, „dass die Gewässer des kanadischen Archipels auf historischer Grundlage innere Gewässer Kanadas sind”. Die USA und die europäische Gemeinschaft akzeptieren das nicht.
Um diese Frage zu klären, werfen wir einen Blick ins Seerechtsübereinkommen (SRÜ). In Artikel 10 geht es um Buchten, das passt schon ganz gut, allerdings schließt Absatz 6 historische Buchten explizit aus: „Die vorstehenden Bestimmungen finden weder auf sogenannte „historische” Buchten noch auf Fälle Anwendung, in denen das in Artikel 7 vorgesehene System der geraden Basislinien angewandt wird.”
Ein Urteil des internationalen Gerichtshofs (International Court of Justice) nennt „long usage” als Voraussetzung für einen historischen Titel. Doch kann im Fall der kanadischen Inseln von „long usage” die Rede sein, wenn das Gebiet teilweise ganzjährig von Eis bedeckt ist? Und was zählt als Nutzung? Einige Schiffe fahren dort entlang, aber im Vergleich zu anderen Gewässern ist die Anzahl verschwindend gering. Reicht das, um Kanadas Besitzansprüche zu rechtfertigen?
Einen anderen Ansatz bietet der bereits erwähnte Artikel 7 (SRÜ) zu Basislinien:
„(1) Wo die Küste tiefe Einbuchtungen und Einschnitte aufweist oder wo sich eine Inselkette entlang der Küste in ihrer unmittelbaren Nähe erstreckt, kann zur Festlegung der Basislinie, von der aus die Breite des Küstenmeers gemessen wird, die Methode der geraden Basislinien angewandt werden, die geeignete Punkte miteinander verbinden.”
Auch hier wird wieder klar, dass es auch Grauzonen gibt, die nicht eindeutig verständlich sind. Das Prinzip der geraden Basislinien lässt sich am Beispiel der Kieler Förde leicht verstehen. Die Dimensionen sind allerdings nicht festgelegt. Nach diesem Prinzip könnte man auch eine gerade Basislinie von Flensburg bis Fehmarn ziehen.
Auch Absatz 3 hält ähnlich viel Interpretationsspielraum offen:
„(3) Der Verlauf gerader Basislinien darf nicht erheblich von der allgemeinen Richtung der Küste abweichen; die innerhalb dieser Linien gelegenen Seegebiete müssen mit dem Landgebiet so eng verbunden sein, dass sie der Ordnung der inneren Gewässer unterstellt werden können.”
Doch was ist die „allgemeine Richtung der Küste”? Am Beispiel der Ostsee könnte man diese grob als Ost-West-Richtung beschreiben. Bei Rügen verläuft die Küste jedoch teilweise eher in Nord-Süd-Richtung. Es bleibt also unklar, in welchen Maßstäben diese Regel auszulegen ist.
Doch nicht nur auf die Wassermassen erheben einige Länder Besitzansprüche, auch der Meeresgrund ist sehr begehrt. Dort werden Bodenschätze vermutet, deren Abbau durch den Klimawandel in Zukunft vereinfacht werden könnte. Mit diesem Hintergedanken erheben schon jetzt Anrainerstaaten Besitzansprüche.
Hier spielt der Begriff des Festlandsockels (vereinfacht gesagt der flach abfallende Bereich der Küstengewässer) eine entscheidende Rolle.
Artikel 76 SRÜ „Der Festlandsockel erstreckt sich stets mindestens 200 Seemeilen vom Basislinienabstand, unabhängig von der tatsächlichen geologischen Morphologie.”
Diese 200 Seemeilen stehen also jedem Staat zu. Mit geologischer Begründung kann diese Grenze allerdings ausgeweitet werden. So suchen einige Staaten jetzt also nach geologischen Beweisen, die dafür sprechen, diese Grenzen auszuweiten.
Um diese Anträge zu bearbeiten gibt es die Festlandsockelkommission, die hauptsächlich aus Geolog*innen besteht. Hier treffen sich also Naturwissenschaften und Jura. Die Festlandsockelkommission gibt allerdings nur unverbindliche Empfehlungen und trifft keine Entscheidungen.
Endgültig konnte die Eingangsfrage „Wem gehört Nord- und Südpol?” aufgrund der angesprochenen Komplexität und juristischen Grauzonen nicht geklärt werden, doch ich denke, dass die Zuhörenden, die zu einem großen Teil aus den Naturwissenschaften kamen, einen guten Einblick in juristische Probleme und die Komplexität des internationalen Zusammenlebens erhalten konnten.
Zugleich wurde deutlich, dass eine Zusammenarbeit zwischen Naturwissenschaften und Jura oft notwendig ist, insbesondere wenn juristische Entscheidungen von natürlichen Gegebenheiten abhängen.
Die Idee des Studiengangs „Physik des Erdsystems” ist es, die Prozesse auf der Erde als Gesamtsystem zu betrachten, zu sehen wie sie miteinander im Austausch stehen und sich gegenseitig beeinflussen, weil unsere Welt so komplex ist, dass sich kein Bereich einzeln betrachten lässt.
Diese Idee lässt sich auch auf das Zusammenspiel mit Jura anwenden. Juristische Entscheidungen finden nie isoliert statt: unterschiedliche natürliche, klimatische oder geologische Bedingungen beeinflussen unser gesamtes Leben auf der Erde.