Tag der deutschen Einheit Stuttgart: Besucher fragen – Wissenschaftler antworten (III)

Sushi: Wie sicher kann ich sein, dass der Fisch im Sushi ausreichend kontrolliert wurde? (Quelle: Peterjhpark via wikimedia commons (CC-BY-SA-3.0)) Sushi: Wie sicher kann ich sein, dass der Fisch im Sushi ausreichend kontrolliert wurde? (Quelle: Peterjhpark via wikimedia commons (CC-BY-SA-3.0))

Wie kontrolliert die Lebensmittelaufsichtsbehörde den Fisch, der in Deutschland zum Verzehr angeboten wird? Kann man als Verbraucher sicher sein, dass nur gesunde Tiere verarbeitet werden?
Auch in der dritten Folge „Besucher fragen – Wissenschaftler antworten“ vom Tag der deutschen Einheit in Stuttgart dreht sich alles um Fisch. Nach Fischen als Meeresbewohnern und überfischten Beständen steht heute die Lebensmittelsicherheit im Mittelpunkt. Als Wissenschaftler, die sich mit dem grundlegenden Wissen über die Ozeane beschäftigen, ist das nicht unser Spezialgebiet. Deshalb haben wir Experten befragt, die sich damit auskennen.

Hier die Antworten der Kollegen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:

 

1. Macht die Lebensmittelaufsichtsbehörde ausreichende Kontrollen bei Fischen?
„Generell ist erst einmal festzuhalten: Für sichere Lebensmittel zu sorgen, ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmer. Gleich ob Industrieunternehmen, Landwirte, Bäcker oder Gastronomen – auf allen Stufen der Produktion sind die Lebensmittelunternehmer gesetzlich verpflichtet, durch betriebseigene Kontrollen die Sicherheit ihrer Erzeugnisse für den Verbraucher zu gewährleisten. Sie müssen die Produktionsschritte, welche kritisch für die Sicherheit des Lebensmittels oder Futtermittels sind, besonders genau überwachen und dies auch dokumentieren. Die Behörden kontrollieren diese Eigenkontrollen der Unternehmer. Die amtlichen Kontrollen erstrecken sich auf alle Stufen der Lebensmittelherstellung, also »vom Bauernhof bis zum Tisch«. Die Betriebe werden ohne Vorankündigung in einem bestimmten Turnus oder nach Hinweisen von Verbrauchern oder Dritten kontrolliert. Betriebe, die bereits negativ aufgefallen sind, werden häufiger überprüft – genauso wie besonders kritische Lebensmittel besonders häufig beprobt werden. Durch diesen risikoorientierten Ansatz der Lebensmittelüberwachung kann ein sehr hohes Maß an Lebensmittelsicherheit garantiert werden.
Die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt im Übrigen bei den Bundesländern. Konkret kümmern sich die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte um die Kontrollen. Bundesweit werden von den Kontrolleuren jährlich rund 900.000 Kontrollbesuche durchgeführt und 400.000 Lebensmittelproben untersucht.“
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

2. Ist es gefährlich, Sushi zu essen?
„Zur Sushi-Herstellung dürfen nur einwandfreie Zutaten verwendet werden. Die Verantwortung hierfür trägt der Lebensmittelunternehmer. Durch den Gesetzgeber sind strenge lebensmittelhygienische Rahmenbedingungen vorgegeben, was die Gewinnung, Lagerung und das Inverkehrbringen der Rohstoffe betrifft. Beispielsweise muss Fisch, der zum Rohverzehr bestimmt ist, einer Gefrierbehandlung unterzogen werden, um mögliche lebensfähige Parasiten abzutöten, die eine Gefahr für die Verbrauchergesundheit darstellen können. Weiterhin sind Lebensmittelsicherheitskriterien einzuhalten. Das sind Grenzwerte für bestimmte Mikroorganismen, Toxine und biogene Amine, bei deren Überschreitung gesundheitliche Beeinträchtigungen der Verbraucher auftreten können.
Sushi und Sushi-Restaurants stehen aufgrund der leichten Verderblichkeit der Erzeugnisse im Fokus der Lebensmittelüberwachung. Im Jahr 2009 wurde im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) ein Betriebskontrollprogramm zur Hygiene bei der Abgabe von Sushi durchgeführt. Die Ergebnisse (http://www.bvl.bund.de/buep2009) zeigten, dass auch weiterhin im Rahmen der Überwachung ein verstärktes Augenmerk auf diese Erzeugnisse zu richten ist.
Unabhängig davon sollten empfindliche Personengruppen wie Schwangere und immungeschwächte Personen Sushi besser nicht verzehren.”
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

3. Wie sieht es mit der Lebensmittelsicherheit bei Fischen aus Japan aus?
Für japanische Lebensmittel gelten seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima besondere Einfuhrvorschriften in die EU. Unter anderem dürfen bestimmte japanische Lebensmittel aus verschiedenen Präfekturen nur eingeführt werden, wenn eine Bescheinigung vorliegt, dass sie nicht radioaktiv belastet sind. Ein Teil der Waren wird bei der Einfuhr auch noch einmal auf ihren Cäsium-Gehalt analysiert. Bisher gab es keine auffällige radioaktive Belastung.
Neben der Kontrolle von Waren aus Japan wurde hinsichtlich der Strahlenbelastung ein europaweites Monitoring zu Fischen aus den pazifischen Fanggebieten durchgeführt. Nach allen vorliegenden Daten kann die Frage, ob durch den Verzehr von Fisch oder Meeresfrüchten aus den großen pazifischen Fanggebieten eine radioaktive Gefährdung besteht, verneint werden.“
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

4. Wie sicher kann ich sein, dass nur gesunde und nicht etwa verseuchte oder krebskranke Fische verarbeitet werden?
„Auch hierbei liegt die Verantwortung beim Lebensmittelunternehmer. Er ist verpflichtet, eine geeignete Auswahl an Rohstoffen und Zutaten zu treffen. Er darf solche Rohstoffe nicht akzeptieren, die erwiesenermaßen oder aller Voraussicht nach mit Parasiten, pathogenen Mikroorganismen oder toxischen, verdorbenen oder fremden Stoffen kontaminiert sind, dass selbst nach ihrer hygienisch einwandfreien normalen Aussortierung und/oder Vorbehandlung oder Verarbeitung das Endprodukt für den menschlichen Verzehr nicht geeignet wäre.
Zudem führt die amtliche Überwachung auf allen Stufen der Erzeugung, der Verarbeitung und des Vertriebs von Fischereierzeugnissen Stichprobenkontrollen durch.
Fischereierzeugnisse sind für genussuntauglich zu erklären, wenn sie nicht den einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts entsprechen, von giftigen Fischen stammen oder sie als potenzielles Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung oder die Tiergesundheit erachtet werden.“
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Vielen Dank an’s BVL – da haben auch wir wieder was dazugelernt 😉

Viele Grüße,
Gesa Seidel

One thought on “Tag der deutschen Einheit Stuttgart: Besucher fragen – Wissenschaftler antworten (III)

  1. Toll recherchierter, informativer Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Stimmt: Wieder was gelernt! Freue mich auf die nächste Folge von “Besucher fragen…”
    Viele Grüße
    Christian

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